Neues Transparenzregister ab 1. Oktober 2026

30.09.2026

Ab 1. Oktober 2026 gelten in der Schweiz neue Vorschriften zur Offenlegung der wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen. Mit dem neuen Transparenzregister werden für viele Gesellschaften zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten eingeführt.

Handlungsbedarf für zahlreiche Unternehmen

Betroffen sind insbesondere AGs, GmbHs und Genossenschaften sowie weitere juristische Personen. Sie müssen künftig feststellen, welche natürlichen Personen ihr Unternehmen letztlich kontrollieren, die entsprechenden Angaben dokumentieren und fristgerecht an das Transparenzregister melden. Je nach Gesellschaftsform gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Änderungen der wirtschaftlich berechtigten Personen sind künftig innert eines Monats zu melden.

Jetzt lohnt sich eine frühzeitige Prüfung

Die Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen ist nicht immer einfach. Eine rechtzeitige Überprüfung der Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse schafft Klarheit und verhindert, dass kurz vor Ablauf der Fristen Handlungsdruck entsteht.

Wir unterstützen Sie

Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen vom Transparenzregister betroffen ist, identifizieren die wirtschaftlich berechtigten Personen und begleiten Sie bei der Erfüllung sämtlicher Meldepflichten.

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Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.